Einparken – nicht immer ist das einfach

Der Schaden, der auf der ganzen Welt an jedem einzelnen Tag durch das Einparken und Ausparken von Autos entsteht, lässt sich wohl nur schwerlich beziffern, vor allem deswegen, weil nicht jeder zugibt, angeeckt zu sein. Wie schnell ist man an die Säule vom heimischen Einzelcarport gefahren – aus der Kurve heraus, denn meist biegt man ja von der Straße her im rechten Winkel ab, um in sein Grundstück einzufahren. Geht es um das eigene Auto und den eigenen Einzelcarport, ist das auch nicht weiter schlimm. Da wird der Schaden am Auto nach Möglichkeit repariert, werden die Spuren am Fahrzeugunterstand wieder beseitigt und bis auf ein wenig Spott in der Familie wird bald Gras über die Sache gewachsen sein. Vor allem, wenn Frauen ein solches Malheur passiert, wird darüber mancher Witz gemacht – wobei es den Herren der Schöpfung wohl kaum seltener passiert, mit dem Auto einmal anzuecken.

 

Fahrerflucht sollte sich niemand erlauben

 

Ein hektischer Blick, ein Betätigen von Kupplung und Gang – und weiterfahren. Das kommt sehr häufig vor, wenn sich Autofahrer unbeobachtet fühlen. In dem Moment, in dem man mit seinem Auto an fremdes Eigentum anfährt, dabei Schaden anrichtet, jedoch einfach das Weite sucht, begeht man Fahrerflucht. Hierbei ist es völlig gleich, ob es eine Mülltonne, ein abgestelltes Fahrrad oder ein Einzelcarport auf einem fremden Grundstück war, das man mit seiner Stoßstange oder dem Kotflügel touchiert hat. Was dabei an eigenem Schaden entstanden ist, spielt erst einmal keine Rolle – doch die Haftpflichtversicherung, die man für das Auto gesetzlich vorgeschrieben abgeschlossen hat, kommt zumindest für den Schaden am fremden Hab und Gut auf.

 

Auch, wenn man dadurch in der Versicherung vielleicht hochgestuft wird, ist das kein Beinbruch, weswegen man sich sofort kümmern muss, dass der Besitzer vom Unfall beim Einparken erfährt, sowie die Schadensregulierung in Gang gesetzt wird. Nur dann ist nicht von Fahrerflucht die Rede – eine Straftat, für die man vor Gericht muss. Vielleicht lässt sich der Besitzer des Einzelcarports, an dessen Pfosten man angeeckt ist, ja darauf ein, dass man bei der Reparatur mithilft und das Material besorgt – ganz ohne Versicherung und sehr günstig. Diese Vereinbarung sollte man sich aber bestätigen lassen.